Bei Unfallflucht drohen empfindliche Strafen
Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, ist eine Straftat. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei einer Straftat können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren verhängt werden. Ob und in welcher Höhe, das ist abhängig vom jeweiligen Fall und Hergang: Geht es um Sachbeschädigung und in welcher Höhe? Sind Personen zu Schaden oder gar zu Tode gekommen? Ist eine besondere Rücksichtslosigkeit oder gar Vorsatz erkennbar? Welche weiteren Umstände spielen eine Rolle?
Diese Strafen können bei Fahrerflucht verhängt werden:
- Geldstrafen
- Zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre
Die Höhe der Geldstrafe ist abhängig von der Schadenshöhe. Unfallflucht liegt zwar erst ab einem Schaden von 50 Euro vor aber diese Höhe ist schnell erreicht. Deshalb sind Sie verpflichtet, jeden Unfall zu melden bzw. den Geschädigten zu informieren, damit Ihnen neben dem Sachschaden nicht der Vorwurf der Unfallflucht gemacht werden kann.
Strafen je nach Schadenshöhe:
- Bei Schadenshöhe bis 600 Euro: Geldstrafe, oft verbunden mit der Einstellung des Verfahrens
- Schadenshöhe bis 1.300 Euro: Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts, zwei Punkte in Flensburg sowie Fahrverbot bis maximal drei Monate
- Schadenshöhe mehr als 1.300 Euro: Geldstrafe mehr als ein Monatsgehalt, drei Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate
Das sagt die Versicherung:
Wenn es sich um Unfallflucht handelt, kann es passieren, dass Sie Ihrer Haftpflichtversicherung die Kosten der Schadensregulierung der Gegenseite erstatten müssen, aufgrund einer Obliegenheitsverletzung. Dies kann eine erhebliche Summe sein, die dann auf Sie zukommt.
Als Verkehrsrechts-Fachanwalt berate ich Sie gerne und helfe Ihnen, das Beste aus der Situation zu machen. Bei Unfallflucht/Fahrerflucht sind viele Aspekte zu berücksichtigen, die sich positiv auf Strafmaß und Art der Strafe auswirken können.

JOHN CHRISTALL - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Was ist Unfallflucht?
Unfallflucht begeht, wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Sie sind verpflichtet, auch beim kleinsten Rempler auf dem Parkplatz den Geschädigten zu kontaktieren. Ist das nicht möglich, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
Liegt der Tatbestand der Unfallflucht vor, drohen tatsächlich erhebliche Konsequenzen, zudem gelten Sie anschließend als vorbestraft. Sie sollten die Sache also ernst nehmen. Was alles als Unfall zählt, lesen Sie hier.
Was auf jeden Fall hilft, ist das richtige Verhalten von Anfang an, auch wenn Ihnen der Schreck in den Knochen steckt.
Die Rechtslage damals
Das Thema Unfallflucht ist so alt, wie die Menschheit mobil ist. Auch mit Pferd und Wagen oder als Fußgänger konnte man Mitmenschen Schaden zufügen und sich rücksichtslos davonmachen. Mit der Erfindung des Autos wurde klar, dass es eine gesetzliche Regelung brauchte. Ab 1909 galt deutschlandweit, dass man bei Fahrerflucht mit einer Geldstrafe oder zwei Monaten Haft bestraft werden kann, es sei denn, man stellte sich spätestens am nächsten Tag.
Heute wird die Straftat Unfallflucht differenzierter betrachtet.