FAQs

Ihre wichtigsten Fragen rund um Unfallflucht/Fahrerflucht kurz beantwortet sowie Verhaltenstipps von mir für Sie für den Fall eines Unfalls.

Eine halbe Stunde warten ist angemessen, anschließend sollten Sie unverzüglich zur Polizei fahren.

Das dürfen Sie, das wird meistens auch wohlwollend zur Kenntnis genommen, aber der Zettel ersetzt keinesfalls die Meldung bei der Polizei.

Sie müssen sich ausweisen, aber keine Aussagen machen, wenn die Polizisten Sie überfallartig ausfragen. Sagen Sie einfach nichts oder unterhalten Sie sich über‘s Wetter. Sollten Sie gefragt werden, ob Sie heute bei einem bestimmen Supermarkt einkaufen waren, sagen Sie bitte auch hier nichts. Häufig ist es so, dass diese Frage zuerst gestellt wird, und Sie erst danach belehrt werden, dass Sie nichts sagen müssen. Jetzt haben Sie aber schon eingeräumt, dass Sie vor Ort waren. In der Akte ist erfahrungsgemäß nicht zu sehen, dass Sie zu spät belehrt wurden.

Sagen Sie, dass Sie sich nicht äußern wollen und werden. Anschließend rufen Sie mich an, als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen gerne, oder Sie wenden sich an einen anderen Kollegen, ein Verkehrsrechtsanwalt ist immer eine gute Wahl. Hier erreichen Sie mich: 

Tel.: 030 812 05 32

Es genügt völlig, wenn Sie mich am nächsten Morgen kontaktieren. Es entsteht Ihnen daraus kein Nachteil. Situationen wie im „Tatort“, wo Gefahr im Verzug besteht, sind äußerst selten.

Bei Unfallflucht drohen teils empfindliche Geldstrafen, Punkte, Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot. Zudem kann es passieren, dass Ihre Haftpflichtversicherung von Ihnen die Kosten zur Erstattung des gegnerischen Schadens zurückfordert.

Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Jeder Fall ist anders und ich berate Sie gerne persönlich zu Ihrem Anliegen. Die erste Beratung ist bei mir kostenlos.

JOHN CHRISTALL - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Sie erreichen mich telefonisch oder per Mail. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück.

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