Was tun, wenn es zu einem Unfall gekommen ist?
Ein Unfall macht keine Freude, das ist einfach so. Aber jetzt ist es passiert und weglaufen, ignorieren oder aufschieben macht es nur schlimmer und komplizierter. Bei Unfallflucht drohen Geld- oder Haftstrafen. Ist der Schaden größer als 1500 Euro, droht auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Einen Vorwurf der Unfallflucht sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, vor allem wenn es hierbei auch um Körperverletzung geht. Im schlimmsten Fall sind Sie anschließend vorbestraft.
Was ist ein Unfall?
Formal ist ein Unfall ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.
Ein Unfall ist:
- Wenn Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer – das kann auch ein Fußgänger sein, der vor Ihnen plötzlich den Ku‘Damm überquert – Schaden zufügen, körperlichen oder Sachschaden. Das kann ein massiver Schaden sein oder ein kleiner Kratzer im Lack.
- Wenn Sie ohne einen anderen Beteiligten irgendwo Schaden verursachen, eine Leitplanke der Avus zerschrammen, eine Gartenhecke in Zehlendorf demolieren, einen Poller verbiegen.
- Wenn Sie mit einem Gegenstand, beispielsweise einem Einkaufswagen oder einem sperrigen Gerät, auf dem Baumarktparkplatz ein Fahrzeug beschädigen.
- Wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer jemanden anrempeln, so dass er stürzt und sich verletzt.
In jedem Fall machen Sie sich strafbar, wenn Sie den Unfallort unerlaubt verlassen. Sie sind verpflichtet, den Geschädigten zu kontaktieren oder die Polizei zu benachrichtigen.
So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig
- Sie bleiben am Unfallort, denn die Strafbarkeit beginnt mit dem Entfernen von der Unfallstelle.
- Sie versuchen, den Geschädigten ausfindig zu machen und zu kontaktieren.
- Sie benachrichtigen die Polizei und befolgen deren Anweisungen. Nicht immer müssen Sie auf die Polizei warten, manchmal bekommen Sie von den Kollegen die Aufforderung, ins nächste Revier zu fahren.
- Anstatt die Polizei anzurufen, können Sie auch selbstständig in die nächste Dienststelle fahren – allerdings unverzüglich.
- Sie müssen dringend auf die Toilette oder das Kind aus der Kita abholen? Rufen Sie die Polizei unverzüglich an und teilen Sie mit, was passiert ist. Vereinbaren Sie dann, dass Sie wegen Kind oder Toilette etwas später kommen.
- Einen Tag später den Unfall zu melden, ist besser als gar nicht, aber das ist schon reichlich spät. Ich oder ein anderer Rechtsanwalt könnte Sie in diesem Fall unterstützen.
- Melden Sie den Unfall unverzüglich bei Ihrer Haftpflicht- und KFZ-Versicherung.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Sobald der Vorwurf der Unfallflucht im Raum steht, ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich über viel Erfahrung auf diesem Gebiet und helfe Ihnen gerne.
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen den Vorwurf der Fahrerflucht zu entkräften, vielleicht eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder wenigstens das Strafmaß zu mildern.
Das erste Beratungsgespräch, die Einschätzung der Situation sowie ggfs. der Kostenfrage, ist bei mir immer kostenlos. Es ist gut, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Diese übernimmt die Kosten unter bestimmen Voraussetzungen.
Wenn der Führerscheinverlust droht
Ihr Fahranfänger-Teenager-Sohn hat den Unfall nicht ernst genommen oder Ihrem Vater, seit 55 Jahren unfallfreier Autofahrer, ist etwas mit seinem geliebten Oldtimer passiert?
Grund für Fahrerflucht ist häufig der Schreck und die Angst, den Führerschein, sei es in der Probezeit oder als Senior, zu verlieren. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen helfen, den Fall bestmöglich zu lösen und werde versuchen, beispielsweise den Verlust des Führerscheins abzuwenden oder zumindest zu verkürzen.

JOHN CHRISTALL - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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